Licht – Wie einstellen?
Frontscheinwerfer einstellen
Schritt 1: Fahrrad im Dunkeln fünf Meter vor einer Wand aufstellen. Scheinwerfer an Lenker oder Steuerrohr montieren und die Höhe vom Boden abmessen.
Schritt 2: An der Wand die gleiche Höhe abmessen und mit Klebeband oder Kreide markieren. Auf halber Höhe eine zweite Markierung hinzufügen.
Schritt 3: Scheinwerfer einschalten und den hellsten Punkt auf die untere Markierung richten. Fällt kein Licht über die obere Markierung, fixieren. Andernfalls die Lampe noch etwas weiter nach unten neigen.

Rücklicht einstellen
Das Rücklicht dient vor allem der eigenen Sichtbarkeit – die Blendgefahr ist gering. Licht auf 25 Zentimeter bis 1,20 Meter Höhe anbringen und aufpassen, dass Packtaschen oder wehende Mäntel es nicht verdecken.
Gesetzlicher Background
DE: Die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO § 67, Absatz 3, Satz 2) besagt:
„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet“.
Der Gesetzestext wurde 2017 an die modernen LED-Leuchten angepasst.
CH: Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 179a Abs. 1 VTS) für Motorfahrradbeleuchtung besagt:
„Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein“.
Eine genaue Definition wie diese Vorgabe zu erreichen ist fehlt jeweils im Gesetz.