Licht – Wie einstellen?

Frontscheinwerfer einstellen

Schritt 1: Fahr­rad im Dunkeln fünf Meter vor einer Wand aufstellen. Scheinwerfer an Lenker oder Steuer­rohr montieren und die Höhe vom Boden abmessen.

Schritt 2: An der Wand die gleiche Höhe abmessen und mit Klebeband oder Kreide markieren. Auf halber Höhe eine zweite Markierung hinzufügen.

Schritt 3: Scheinwerfer einschalten und den hellsten Punkt auf die untere Markierung richten. Fällt kein Licht über die obere Markierung, fixieren. Andernfalls die Lampe noch etwas weiter nach unten neigen.

Rücklicht einstellen

Das Rück­licht dient vor allem der eigenen Sicht­barkeit – die Blendgefahr ist gering. Licht auf 25 Zenti­meter bis 1,20 Meter Höhe anbringen und aufpassen, dass Pack­taschen oder wehende Mäntel es nicht verdecken.

Gesetzlicher Background

DE: Die Strassen­verkehrszulassungsordnung (StVZO § 67, Absatz 3, Satz 2) besagt:
„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet“.
Der Gesetzestext wurde 2017 an die modernen LED-Leuchten angepasst.

CH: Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 179a Abs. 1 VTS) für Motorfahrradbeleuchtung besagt: 
„Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein“.

Eine genaue Definition wie diese Vorgabe zu erreichen ist fehlt jeweils im Gesetz.