Modifications to the Stromer - homologation/conformity or type approval (CoC)...

Bei den Stromer Bikes handelt es sich um Speed Pedelecs, also schnelle „E-Bikes“ bis 45 km/h, welche in der EU zu der Fahrzeugklasse L1e-B gehören. In den USA ist dies Class 3, in der Schweiz Motorfahrrad resp. zweirädriges Kleinkraftrad.

Für die Strassenzulassung muss der Stromer in der EU eine Betriebserlaubnis, die sogenannte CoC (Certificate of Conformity), und in der Schweiz eine Typengenehmigung haben. Sie wird durch die jeweilige Behörde (DE = Kraftfahrt-Bundensamt, KBA | CH = Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ausgestellt. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug bei der Erstzulassung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und bedeutet weiter, dass Teile nicht verändert bzw. keine Umbauten gemacht werden dürfen, es sei denn, sie werden erneut dem Typengenehmigungsverfahren unterzogen. In Deutsdchland macht das der TÜV oder die Dekra, in der Schweiz die kantonale Motorfahrzeugkontrolle (MFK).

Verschleissteile müssen mit baugleichen, gleichwertigen ersetzt werden.

Felge: In der CoC stehen die Dimensionen von der Felge und den Reifen aber keine Angaben zum Hersteller.
Reifen: Die genehmigten Reifen sind der jeweiligen Operating instructions to be taken. On the myStromer AG website, in the Warranty provisions and limitations of liability alle rechtsrelevanten Informationen nachzulesen.

For example, if the frame is not repainted professionally, its 10-year warranty claim will become void. If improper modifications are made, or if parts are installed that are not approved, the 24 or 32-month warranty for the e-bike will become void.

See List of type certificates Switzerland
See as an example the CoC of the ST3 / ST5