Faktor-4-Regelung – Was ist das?

Gesetzliche Grundlage

EU: S-Pedelec laufen technisch unter der EU-Fahrzeugkategorie L1e-B (leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge), genauer gesagt Kleinkrafträder bzw. Mopeds. Die Klassifizierung L1e-B ist in der EU-Verordnung Nr. 168/2013 festgelegt. Sie dürfen eine Motorleistung von höchstens 4’000 Watt (§ 2 Absatz 11a FZV) mit einer Tretkraftunterstützung von maximal 400% haben [ingenieur.de]. Die Geschwindigkeit mit Motorunterstützung beim Treten beträgt maximal 45 km/h.

CH: In der Schweiz gelten S-Pedelecs als „Motorfahrräder“ und sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) in Art. 18 Bst. a VTS. geregelt. Die max. elektrische Motorleistung ist 1‘000 Watt. Eine maximale Tretkraftunterstützung von 400% (die „Faktor-4 Regelung“) ist nicht explizit definiert bzw. erwähnt.

Was bedeutet „Faktor 4“?

Die „Faktor-4-Regelung“ bezieht sich gemäss EU-Verordnung Nr. 168/2013 auf die maximale Tretkraftunterstützung von 400% bei S-Pedelecs. Der „Faktor 4″ steht aber nicht direkt in der Verordnung 168/2013 selbst, sondern in der dazugehörigen delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014, Anhang XIX. Er wird dort auch nicht als „Faktor-4“ sondern als Assistenzfaktor bezeichnet. Die Regelung gilt speziell für „cycles designed to pedal“ – also tretpedalbasierte Fahrzeuge – in der Klasse L1e-B (zweirädriges Kleinkraftrad / S-Pedelec bis 45 km/h), nicht für normale 250-W-Pedelecs, die als Fahrräder eingestuft sind.

In der Praxis heisst das, dass der Motor die Tretleistung des Fahrers maximal um das Vierfache verstärken darf. Wenn ein Fahrer z. B. 75 Watt in die Pedale tritt, darf der Motor maximal 300 Watt (= 75 × 4) beisteuern.

Die Regelung stellt sicher, dass S-Pedelecs trotz höherer Geschwindigkeit noch als pedalunterstütztes Fahrzeug gelten und nicht zu einem reinen Motorrad werden – der Fahrer muss also aktiv treten, um die Motorunterstützung zu erhalten.

Wo gilt diese Regelung?

Die Regelung gilt EU-weit, da sie in der EU-Verordnung Nr. 168/2013 festgelegt ist [DEURAG/ ingenieur.de]. Sie ist somit in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.

Da die myStromer AG als schweizer Unternehmen ihre S-Pedelecs auch in der EU zugelassen hat unterliegt sie der EU-Regelung und damit auch der „Faktor-4-Regelung“.