Helm – Welche Vorschriften gelten?
Schweiz
Die Führerinnen und Führer eines sog. schnellen E-Bikes (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung bis maximal 45 km/h; Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) müssen einen geprüften Fahrradhelm nach der Norm EN 1078 tragen (Art. 3b Abs. 3 VRV).
Deutschland
Die gesetzliche Grundlage (§ 21a Abs. 2 StVO). Da S-Pedelecs (bis 45 km/h Tretunterstützung) in Deutschland rechtlich nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder mit geringer Leistung eingestuft werden, greift die dort verankerte Helmpflicht:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen „geeigneten“ Schutzhelm tragen.“
Das Problem: Der deutsche Gesetzgeber definiert im Gesetzestext nicht exakt, was unter dem Begriff „geeignet“ zu verstehen ist.
Die strikte Auslegung (ECE-R 22): Streng genommen gelten für Kleinkrafträder (wie Roller oder Mopeds) die Motorradhelm-Normen (aktuell ECE-R 22.05 oder ECE-R 22.06). Solche Helme sind schwer, besitzen kaum Belüftungsschlitze und sind für die körperliche Anstrengung (das aktive Mittreten) auf einem S-Pedelec völlig ungeeignet, da der Fahrer darunter extrem schwitzt.
Die Praxis und die NTA 8776 Norm: Da der Gesetzgeber den Begriff „geeignet“ offenlässt, hat sich die spezifisch niederländische S-Pedelec-Norm NTA 8776 als europäischer und deutscher Industrie-Standard etabliert. Diese Helme sehen aus wie Fahrradhelme, sind aber für Aufprallgeschwindigkeiten bis 45 km/h getestet, dämpfen Stürze deutlich besser ab und schützen die Schläfen sowie den Hinterkopf tiefer.
Niederlande
Hier gilt die von der NTA (NTA = Niederlandse Technische Afspraak) per 1. Januar 2017 eingeführte e NTA 8776 Helmnorm für schnelle E-Bikes oder ein Motorradhelm (Norm ECE 22.05). Die Prüfkriterien der Helmnorm NTA 8776 sind an die schnelleren Geschwindigkeiten der Elektrovelos angepasst und um rund 20 Prozent höher als bei der herkömmlichen Norm EN 1078.
Belgien
In Belgien ist die NTA 8776 nicht Vorschrift. Ein Mottorrsdhelm wird empfohlen.
Eine grobe Übersicht gibt es auf e-bike-tours.de.
Stormer „Smart Helmets“
AURA: UNIT 1 gibt für den AURA explizit eine NTA 8776-Zertifizierung für Geschwindigkeiten bis 45 km/h an, zusätzlich zu EN 1078 und CPSC. Ausserdem entspricht er den Normen CPSC, EN 1078 und AS/NZS 1698:2006.
FARO:
Für den FARO gibt es keine bestätigte Zertifizierung nach NTA 8776. Er erfüllt die klassischen Fahrradhelm-Normen CE EN 1078 (Europa) und CPSC (USA). (Quelle)
CH: Für S-Pedelecs ist ein Helm nach der normalen Fahrradnorm EN 1078 gesetzlich ausreichend. Das bedeutet: Sie dürfen in der Schweiz sowohl den FARO als auch den AURA auf einem Stromer-Bike völlig legal fahren. Der AURA bietet hier lediglich den besseren, für 45 km/h optimierten Sicherheitsstandard.
Niederlande: Hier ist die NTA 8776 Norm im Gesetz verankert. Auf einem S-Pedelec ist ein Helm ohne dieses Siegel illegal. Hier ist nur der UNIT 1 AURA zugelassen.
Deutschland und übriges EU-Ausland: Die Rechtslage in Ländern wie Deutschland ist für S-Pedelecs eine Grauzone, da der Gesetzgeber einen „geeigneten Helm“ (oft interpretiert als Motorradhelm nach ECE-R 22) fordert.
Helme nach dem NTA 8776 Standard (wie der AURA) werden von der Polizei und den Behörden in der Praxis aber flächendeckend als geeignete S-Pedelec-Helme akzeptiert und geduldet. Der normale FARO (nur EN 1078) ist für schnelle E-Bikes in Deutschland rechtlich nicht zu empfehlen.
Siehe auch hier in den FAQ: ‚Gesetze und Vorschriften für S-Pedelecs‘