Import/Export eines Stromers (Schweiz)

Macht das Sinn und wenn ja, was gilt es zu beachten?

Der stromerforum.ch user ‚beamster‘ beantwortet diese Frage hier:

Bei der Einfuhr muss bei einem Verzollungsdienstleiter das Formular Prüfbericht 13.20 A (CHF 90.-) bezogen werden. Mit diesem kann man beim zuständigen Strassenverkehrsamt (STVA) den Stromer vorzeigen. Es werden die Nummern verglichen (CHF 80.-) und nach ein paar Tagen bekommt man den Fahrzeugausweis (u. Vorbehalt nochmals CHF 70.-)

der user ‚Frugalist‘ hier:

Ich habe mein Stromer ST7 auch in Deutschland gekauft. Ordentlich ausgeführt und verzollt (QuickZoll App). Auf dem STVA (Strassenverkehrsamt) wollten sie das originale COC Dokument sowie die Zollquittung haben für die Anmeldung zur Fahrzeugprüfung (weil Import). Das STVA erstellt das Formular Prüfbericht 13.20 A beim „vorführen“, wo einfach alles angeschaut und verglichen wird. Viel Aufwand ist es nicht und nach der Fahrzeugprüfung bekam ich sofort den Fahrzeugausweis und ein Nummernschild.

Zusammenfassung:

Import in die CH: Es braucht in der CH den Prüfbericht, das Einzelformular 13.20 A. damit der Stromer zugelassen wird. Dieses wird beim Vorführen vom STVA (Strassenverkehrsamt) erstellt. Weiter braucht es dazu die originale CoC (Certificate of Conformity) des importierten Stromers sowie eine Zollquittung.

Export aus der CH: Das CoC an sich wäre kein Problem, wird ja für alle in der EU verkauften Bikes mitgeliefert. Stromer bietet diese aber für in der Schweiz vertriebene Stromer nicht an, bzw. stellt sie nicht aus. Und ohne CoC keine Ausfuhr in die EU. In der Schweiz gibt es anstelle der CoC den Fahrzeugausweis.