* Allgemein

Obwohl Stromer einen proprietären Ansatz bei den Komponenten seiner Bikes verwendet, kann man den ,Zweirad-Tesla‘ in Teilen auf- oder umrüsten. Dabei geht es nicht um das ,Frisieren‘ des Top Speed oder Drehmoments, wie es teilweise für die Mittelmotoren angeboten wird. Das ist von Gesetzes wegen verboten!

Einen Stromer kann man aber mit Zubehör aufrüsten und ergänzen. Man kann auch Verbesserungen anbringen:

  • bei der Bedienung
  • bei der Bequemlichkeit
  • beim Schutz von Komponenten
  • etc.

Aus rechtlicher Sicht gilt es die Hinweise der myStromer AG zu beachten.

Stromer untersagt Änderungen bzw. den Ersatz von Teilen die nicht der CoC (Certificate of Conformity= Betriebserlaubnis) entsprechen.
Welche Teile betroffen sind, kann man in der jeweiligen Bedienungsanleitung im Abschnitt «Tausch von Bauteilen beim schnellen Pedelec» und «Wartung/Instandhaltung» nachlesen.

Hinweis CH: In der Schweiz gibt es keine CoC. Anstelle dieser gilt der Fahrausweis indem die Typenscheinnummer eingetragen ist. Änderungen am Stromer die nicht der ursprünglichen Zulassung entsprechen müssen der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle angezeigt werden (Vorführung).

Siehe auch FAQ: ‚Änderungen – Homologierung (CoC)…‘
> Siehe Typenscheinverzeichnis Schweiz
> Siehe als Bsp. die CoC des ST3 / ST5

Aktualisiert am 12. August 2025
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