Gesetze und Vorschriften für S-Pedelecs

Defintionen

EPAC: Der genormte Begriff EPAC steht für „Electrically Power Assisted Cycle“ nach DIN EN 151941 und ist der technische Begriff in der EU-Norm für E-Bike.

Aktuell wird das EPAC in der Europäische Verordnung 168/20132 beschrieben. Die Verordnung legt Anforderungen an die Typengenehmigung von Fahrzeugen fest.

E-Bike: Landläufig wird der Begriff E-Bike für Fahrräder mit Elektromotor verwendet. Bosch eBike Systems verwendet den Begriff fast ausschliesslich im Sinne eines Pedelec.

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und ist die offizielle Bezeichnung für E-Bike. Technisch gesehen deckt die Bezeichnung nur Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h ab.

S-Pedelec EU: Fahrräder die eine Unterstützung bis 45 km/h anbieten werden als S-Pedelec (Speed Pedelec) bezeichnet. Sie laufen technisch unter der EU-Fahrzeugkategorie L1e-B (leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge), genauer gesagt Kleinkrafträder bzw. Mopeds. Die Klassifizierung L1e-B ist in der EU-Verordnung Nr. 168/2013 festgelegt.

S-Pedelec CH: n der Schweiz gelten S-Pedelecs als „Motorfahrräder“ (Fahrzeugkategorie M) und sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) in Art. 18 Bst. a VTS. geregelt.

Vorschriften / Gesetze

  • Gesetzliche Regelungen für S-Pedelecs in:
    CH = Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS | Zusammenfassung der bfuSignalisation CH
    DE = §50 STVZO
    NL = Übersicht von rijksoverheid.nl
    BE = Übersicht von joule.be
  • Vergleich: Der Branchenverband ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) hat die erste vergleichende Studie (Nov. 2023) zur Kategorie der Speed-Pedelecs in Europa vorgelegt. Für die Studie hat Mobycon, ein niederländisches Beratungsunternehmen für nachhaltige Mobilität, untersucht, welche Regelungen und Erfahrungen es in Deutschland, Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz zu diesen Fahrzeugen gibt.

    Pro Velo Schweiz hat einen Vergleich der Vorschriften (CH / FL / DE / FR / Ö / I) gemacht. Die Tabelle ist hier zu finden (Stand Nov. 2020).

  • Einen guten Überblick bietet auch die Seite PedeLaw.info (per 6/2026, nur Schweiz)
  • Das ASTRA (Bundesamt für Strassen CH) fasst mit dem Velo-Knigge alle relevanten Infos in vielen kleinen Videoanimationen zusammen. Ebenfalls kann man sich bei veloplus.ch informieren, inkl. einer übersichtlichen Gegenüberstellung der Vorschriften von Pedelecs und S-Pedelecs in der Schweiz.

EU – Übersicht

Quelle: DEURAG

CH – Übersicht (ab 1. Juni 2025)

*vom TCS empfohlen
**Der Velofahrer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: TCS (E-Bike: was sind die Regelungen)

Eine Übersicht aller Fahrzeugklassen gibt es in folgendem PDF.

Siehe auch hier in der FAQ – ‚Helm – Welche Vorschriften gelten?‘
Siehe auch hier in der FAQ – ,Licht wie einstellen‘
Siehe auch hier in der FAQ – ,Faktor 4 Regelung – Was ist das?‘
Siehe auch PIMP myStromer — ,Kindersitze auf dem Stromer‘
Siehe auch PIMP mySTROMER – ‚Anhänger‘
Siehe auch PIMP mySTROMER – ‚Blinker‘